Die Fotos zur Ausstellung findest du in der Online-Galerie von
„Stefanie Schneider Fotografie“

26. & 27. Internationale
Rasse­hunde­ausstellung Kassel 2024
Doppel – CACIB

Samstag, 13. Januar 2024 & Sonntag, 14. Januar 2024

mit CACIB, CACIB-J und CACIB-V der FCI
und Vergabe CAC + Anwartschaften Deutscher Champion (VDH), Deutscher Jugend-Champion (VDH), Deutscher Veteranen-Champion (VDH)

Samstag, 13.01.2024:
FCI Gruppen: 1 – 2 – 3 – 4 – 5 – 6 – 7 – 8 – 9 – 10

Sonntag, 14.01.2024:
FCI Gruppen: 1 – 2 – 3 – 4 – 5 – 6 – 7 – 8 – 9 – 10

Genehmigt vom Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) e.V. und von der Fédération Cynologique Internationale (FCI).

Hinweis für die Zuchtzulassung der vom VDH betreuten Rassehunde (Zuchtbuchführung)

Zuchtzulassung des VDH findet am 13.01.2024 anlässlich der Internationalen Rassehunde­ausstellung in der Messe Kassel statt. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Unterlagen für die Zuchtzulassung direkt an Herrn Rene Freimuth (freimuth@vdh.de / Telefon 0231 565 00 71).

1. Meldeschluss: 13.11.2023
2. Meldeschluss: 04.12.2023
3. Meldeschluss: 13.12.2023

Tageseinteilung:
ab 7.00 Uhr → Einlass der Hunde
9.00 Uhr – 15.00 Uhr → Richten der Hunde
15.00 Uhr – 17.30 Uhr → Gruppenwettbewerbe
ab 17.30 Uhr → Best in Show

Zulassung:
Zugelassen sind nur Rassehunde, deren Standard bei der FCI hinterlegt ist, die in ein von der FCI anerkanntes Zuchtbuch bzw. Register eingetragen sind und das geforderte Lebensalter am Tag der Bewertung erreicht haben.

Meldegebühren:

Meldegebühren:
Pro Hund an einen Tag
Pro Hund an beiden Tagen
1. Meldeschluss bis 13.11.2023
50 €
90 €
2. Meldeschluss bis 04.12.2023
60 €
110 €
3. Meldeschluss bis 13.12.2023
75 €
140 €

Ab dem 2. Hund 5 € Rabatt je Hund (ausgehend vom jeweiligen Meldeschluss).

15,00 € für Vorführwettbewerb Jugendliche (Junior-Handling)
20,00 € für Zuchtgruppen-, Nachzuchtgruppen- und Paarklassen-Wettbewerb
10,00 € je Klassenwechsel. Nach dem 3. Meldeschluss sind keine Änderungen mehr möglich.

Meldegeldzahlung:
Per Lastschrift (empfohlen) oder per Überweisung an:
VDH-Landesverband Hessen
VR Bank Lahn-Dill e.G.
IBAN: DE41 5176 2434 0061 9583 04
BIC: GENODE51BIK
Die Zahlung der Meldegebühren hat in jedem Fall zu erfolgen, auch wenn – gleichgültig aus welchem Grund – die Teilnahme unterbleibt. Auf Rückerstattung kann kein Anspruch erhoben werden. Zahlungen haben spesenfrei und in Euro zu erfolgen. Bei verspäteter Zahlung (nach dem 27.12.2023) wird ein Aufgeld von 10,00 Euro pro Hund für erschwertes Inkasso erhoben.

Meldebestätigung:
Nach Eingang Ihrer Meldung erhalten Sie eine Bestätigung, wie Ihre Angaben für den Katalog gespeichert wurden. Aufgetretene Fehler können bis 2 Tage nach offiziellem Meldeschluss unter Angabe der Einlaufnummer der Meldestelle zur Korrektur mitgeteilt werden.
Annahmebestätigung:
Die Annahmebestätigung wird nach Prüfung an Ihre Emailadresse versandt. Die Annahmebestätigung ist ausgedruckt zur Ausstellung mitzubringen. Ohne Annahmebestätigung keine Teilnahme.

Katalog:
Gemäß FCI-Ausstellungsordnung wird der Online-Katalog am Tag der jeweiligen Ausstellung ab 5.00 Uhr morgens verfügbar sein.

Augenuntersuchung:
An beiden Tagen findet eine Untersuchung auf erbliche Augenkrankheiten statt. Das Formular zur Anmeldung wird in Kürze hier hinterlegt.

Ausstattung der Ringe:
Laut den VDH Durchführungsbestimmungen gültig ab 01.01.2024 haben wir folgende Änderung:
Alle Vorführringe haben einen sauberen, staubfreien Beton-Verbundsteinpflasterboden.
Der Ehrenring ist mit Teppich ausgelegt.

Parkplätze:
Keine Parkgebühren! Kostenlose Parkplätze rund um die Messe Kassel.

Wohnmobile:
Begrenzte Anzahl von kostenlosen Abstellplätzen für Wohnmobile-/wagen auf dem ausgewiesenem Parkplatz P3 (Damaschkestraße / Ecke Fulda-Aue). Es ist keine Reservierung möglich.

Veterinärbestimmungen

Vorgaben bzgl. Tollwut:

Die Zuführung aller Hunde wird amtstierärztlich überwacht. Hunde, die auf das Veranstaltungsgelände gebracht werden sollen, müssen nachweislich gegen die Tollwut geimpft worden sein, so dass von einem belastbaren Tollwutimpfschutz ausgegangen werden kann. Von einem belastbaren Impfschutz ist auszugehen, wenn

  1. die Hunde zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 3 Monate alt waren,
  2. seit der Impfung mindestens 21 Tage vergangen sind oder im Falle einer Wiederholungsimpfung die Impfung innerhalb des Zeitraumes durchgeführt wurde, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt und
  3. die letzte Tollwutschutzimpfung längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt (die Gültigkeitsdauer ist abhängig von den Zulassungsbestimmungen des Herkunftslandes und beträgt für die meisten in Deutschland und vielen anderen Staaten zugelassenen Impfstoffe 3 Jahre).

Der Nachweis der Impfung ist durch eine tierärztliche Bescheinigung (Impfausweis) zu erbringen, aus der folgende Angaben hervorgehen müssen:

Name und Anschrift des Tierbesitzers, Rasse, Geschlecht und Alter des Tieres sowie Farbe, Art und Zeichnung des Felles. Datum der Impfung sowie Art, Hersteller und Kontrollnummer des verwendeten Impfstoffes.

Ausstellungsverbot für Hunde mit sogenannten Qualzuchtmerkmalen:

WICHTIG! Die ausführlichen Information zum Ausstellungsverbot können hier nachgelesen werden:
https://cacib-hessen.de/veterinaeramt-kassel-vorschriften-und-vorgaben/

Wichtige Hinweise:

  1. Alle Aussteller erkennen mit ihrer Meldung die Ausstellungs-Ordnung der FCI und des VDH an.
  2. Zugelassen sind nur Rassehunde, deren Standard bei der FCI hinterlegt ist und die in ein von der FCI anerkanntes Zuchtbuch bzw. Register eingetragen sind. Identitätsüberprüfungen der gemeldeten Hunde sind möglich. Bitte bringen Sie die Ahnentafel zur Ausstellung mit.
  3. Es gilt ein Ausstellungsverbot gem. VDH-Ausstellungs-Ordnung für folgende Hunde aus dem In- und Ausland:
  • Ohren kupiert
  • Rute kupiert (Ausnahme: Jagdliche Verwendung gemäß dem deutschen Tierschutzgesetz/Nur für FCI-anerkannte Jagdhundrassen)
  1. Die Aussteller sind für das Wohlergehen der Hunde an internationalen Ausstellungen der FCI verantwortlich. Es ist verboten, Hunde Situationen auszusetzen, die für ihr Wohlergehen und ihre Gesundheit gefährlich sein können, wie zum Beispiel Hunde bei sehr kaltem oder heißem Wetter im Auto zu belassen und/oder sie brutal zu behandeln. Eine Verletzung dieser Regelung kann zum Ausschluss von der laufenden und von folgenden Ausstellungen führen.
  2. Bissige, kranke, mit Ungeziefer behaftete Hunde sowie Hündinnen, die sichtlich trächtig oder in der Säugeperiode oder in Begleitung ihrer Welpen sind, dürfen nicht in das Ausstellungsgelände eingebracht werden. Wer kranke Hunde in eine Ausstellung einbringt, haftet für die daraus entstehenden Folgen. Nachweislich taube oder blinde Hunde dürfen an einer Ausstellung nicht teilnehmen. Läufige Hündinnen dürfen auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen ausgestellt werden.
  3. Hunde, die sich auf einer Rassehunde-Ausstellung als bissig oder unangemessen aggressiv gegenüber Menschen oder anderen Hunden erwiesen haben, können mit einer befristeten oder unbefristeten Ausstellungssperre belegt werden. Dies gilt auch für Hunde, an denen unbehebbare Manipulationen vorgenommen wurden.
  4. Die Eigentümer der ausgestellten Hunde haften für alle Schäden, die durch ihre Hunde angerichtet werden.
  5. Für jeden gemeldeten Hund erhält eine Person freien Eintritt. Das entsprechende Ticket wird im Vorfeld zugesandt und ist am Eingang vorzuzeigen. Tickets für Begleitpersonen können an den Tageskassen gekauft werden.
  6. Die Impfausweise der Hunde werden am Eingang geprüft. Bitte halten Sie die Ausweise bereit.
  7. Auf dem Ausstellungsgelände ist ein über das Kämmen und Bürsten hinausgehendes Zurechtmachen des Hundes unter Verwendung jedweder Mittel und Hilfen untersagt. Die Verwendung von sog. Galgen ist untersagt.
  8. Die Benutzung von Laserpointern ist untersagt. Des Weiteren darf weder im Bewertungs- noch im Ehrenring auf die Abstammung des vorgeführten Hundes und/oder auf den Zwinger (z. B. durch Aufdruck auf die Kleidung) hingewiesen werden.
  9. Der Aussteller/Vorführer erkennt an, dass Formwertnoten und Platzierungen des Zuchtrichters unanfechtbar sind. Sie unterliegen keiner Überprüfung. Eine Beleidigung des Zuchtrichters oder öffentliche Kritik seiner Bewertungen und Platzierungen ist unzulässig.
  10. Für das rechtzeitige Vorführen der Hunde ist der Aussteller/Vorführer selbst verantwortlich.
  11. Die Abstammungsnachweise der gemeldeten Hunde, die Leistungsurkunden bei Gebrauchshunden sowie die Nachweise über Siegertitel sind auf Anforderung vorzulegen.
  12. Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, einen Zuchtrichterwechsel vorzunehmen.
  13. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Titel, Titelanwartschaften und Formwertnoten.

Welche Klasse für meinen Hund:
Jüngstenklasse → 6 – 9 Monate
Jugendklasse → 9 – 18 Monate
Zwischenklasse → 15 – 24 Monate
Championklasse → ab 15 Monate
Offene Klasse → ab 15 Monate
Gebrauchshund-Klasse → ab 15 Monate
Veteranenklasse → ab 8 Jahre

Stichtag für die Alterszuordnung:
Das geforderte Lebensalter muss der Hund am Tag der Bewertung erreicht haben.

Gebrauchshund-Klasse ab 15 Monate:
Nur für Rassen, die gemäß FCI- und VDH-Bestimmungen hierfür vorgesehen sind. Meldungen nur möglich, wenn bis zum Tage des letzten Meldeschlusses (3. Meldeschluss) das erforderliche Leistungs-/Ausbildungskennzeichen (nach den Bestimmungen des jeweiligen Rassehunde-Zuchtvereins) zuerkannt wurde.
Die Bestätigung (offizielle Bestätigung des VDH auf dem FCI-Formular) hierüber ist der Meldung als Kopie beizufügen. Fehlt der Nachweis, wird der Hund in die Offene Klasse versetzt.

Champion-Klasse ab 15 Monate:
Eine Meldung ist nur möglich, wenn bis zum Tage des letzten Meldeschlusses (3. Meldeschluss) ein erforderlicher Titel – Internationaler Schönheitschampion der FCI, Nationaler Champion der von der FCI anerkannten Landesverbände, Deutscher Champion (Klub + VDH), VDH-Jahressieger – bestätigt wurde.
Die Titel „Bundessieger“, „VDH-Europasieger“, „German Winner“ und „Annual Trophy Winner“ berechtigen nur in Verbindung mit dem Nachweis einer Anwartschaft für einen Championtitel auf einer anderen Rassehunde-Ausstellung zum Start in der Championklasse.
Die Bestätigung hierüber ist der Meldung als Kopie beizufügen. Fehlt der Nachweis, wird der Hund in die Offene Klasse versetzt.

Veteranenklasse:
Eine Meldung ist nur möglich, wenn der Hund am Tage der Bewertung das 8. Lebensjahr vollendet hat. Die Bewertung dieser Klasse erfolgt durch den VDH-/FCI-Zuchtrichter nach dem Standard. Daneben soll besonders auf die Kondition dieser Hunde geachtet werden. Der „Beste Veteran der Rasse“ wird aus dem mit V1 bewerteten Rüden und der mit V1 bewerteten Hündin der Veteranenklasse ermittelt. Beide mit V1 bewerteten Veteranen nehmen am Wettbewerb „Bester Hund der Rasse (BOB)“ teil.

Platzierungen:
Die vier besten Hunde einer Klasse werden platziert, sofern sie mindestens mit „sehr gut“ bzw. „versprechend“ bewertet worden sind. Vergeben werden nur 1., 2., 3. und 4. Platz.

Formwertnoten:
Es können folgende Formwertnoten vergeben werden:

  • Vorzüglich (V)
  • Sehr gut (SG)
  • Gut (G)
  • Genügend (Ggd)
  • Disqualifiziert (Disq)

Sowie in der Jüngstenklasse:

  • Vielversprechend (vv)
  • Versprechend (vsp)
  • Wenig versprechend (wv)

Ein Hund, der sich nicht beurteilen lässt, bleibt „ohne Bewertung“. Als „zurückgezogen“ gilt ein Hund, der vor Beginn des Bewertungsvorganges aus dem Ring genommen wird. Als „nicht erschienen“ gilt ein Hund, der nicht zeitgerecht im Ring vorgeführt wird.

Wettbewerb „Bester Hund der Rasse (BOB)“:
„Bester Hund der Rasse“ wird für jede Rasse/Varietät, für die von der FCI ein FCI-CACIB vorgesehen ist, für von der FCI vorläufig anerkannte Rassen, sowie durch den VDH national anerkannte Rassen durchgeführt.

Best of Breed (BOB) und Best of Opposite Sex (BOS):
Die V1-Jugendhunde, die FCI-CACIB Gewinner und die V1-Veteranen konkurrieren um das BOB. Neben dem BOB muss der Richter auch den besten Hund des anderen Geschlechts (BOS) auswählen.

Teilnahmeberechtigt sind die Hunde, die das VDH-/FCI-CACIB erhalten haben, die V1-Jugendhunde und die V1-Veteranen der Rasse.
Bei Internationalen Rassehunde-Ausstellungen gilt für Rassen, die „vorläufig“ durch die FCI anerkannt sind und für die somit kein VDH-/FCI-CACIB vergeben wird sowie für national durch den VDH anerkannte Rassen, dass die Hunde, die eine Anwartschaft auf den Titel „Deutscher Champion (VDH)“ erhalten haben, die V1-Veteranen der Rasse sowie die V1-Jugendhunde teilnahmeberechtigt sind.

Veteranen-Wettbewerb:
Teilnahmeberechtigt sind die „Besten Veteranen der Rasse“. Die Bewertung der Hunde in diesem Wettbewerb erfolgt durch den Zuchtrichter nach dem Standard. Daneben soll besonders auf die Kondition dieser Hunde geachtet werden. Die Veranstalter sollten die Veteranen dem Publikum besonders vorzustellen. Die besten Veteranen werden platziert (1-3).

Zuchtgruppen-Wettbewerb:
Zuchtgruppen bestehen aus mindestens drei und höchstens fünf Hunden derselben Rasse und Varietät, ungeachtet des Geschlechts, die von derselben Person (gleicher Zuchtname) gezüchtet worden sind, auch wenn sie sich nicht in deren Eigentum befinden.

Nachzuchtgruppen-Wettbewerb:
Als Nachzuchtgruppe gilt ein Rüde oder eine Hündin mit mindestens drei und höchstens fünf seiner/ihrer Nachkommen (erste Generationen Rüden/Hündinnen).

Paarklassenwettbewerb:
Eine Paarklasse besteht aus einem Rüden und einer Hündin derselben Rasse und Varietät, die demselben Eigentümer gehören.

Vorführwettbewerb für Jugendliche:
Der Junior-Handling-Wettbewerb ist die Vorbereitung junger Hundefreunde auf ein späteres Vorführen von Rassehunden bei jeglichen Zuchtschauen. Er bietet interessierten Jugendlichen die Möglichkeit, im sportlichen, freundschaftlichen Wettbewerb den Umgang mit Hunden verschiedener Rassen zu erlernen und zu üben. Das Vorführen der Hunde erfordert – und fördert – Verständnis, Einfühlungsvermögen und Verantwortungsbewusstsein. Darüber hinaus kann dieser Wettbewerb zu größerer Fairness, Disziplin und Rücksichtnahme im Verhalten der Jugendlichen untereinander beitragen; sie lernen auch verlieren zu können und die Leistung anderer sportlich anzuerkennen.