Bestimmungen für Hunde mit Merkmalen im Sinne von §10 Nr. 2 der Tierschutzhundeverordnung
"Tierärztliche klinische Untersuchungen" sind die Basis der tierärztlichen Diagnostik. Diese wird trotz der Namensgebung nicht nur von Tierkliniken, sondern auch von JEDEM/JEDER Tierarzt/-ärztin durchgeführt.
Nach § 10 Satz 1 der Tierschutz- Hundeverordnung ist es verboten, Hunde auszustellen oder Ausstellungen mit Hunden zu veranstalten.
- bei denen Körperteile, insbesondere Ohren oder Rute, tierschutzwidrig vollständig oder teilweise amputiert worden sind ( ⇒ Reglementierung von kupierten Hunden )
oder
- bei denen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten ( ⇒ Reglementierung von Hunde mit Merkmalen im Sinne von §10 Nr. 2 der Tierschutzhundeverordnung)
Achtung: Diese Bestimmung gilt erstmals seit 2022 !!!!)
Aufgrund der neuen 'Bestimmungen für Hunde mit Merkmalen im Sinne von §10 Nr. 2 der Tierschutzhundeverordnung' gilt Folgendes (das Konzept und die Formulare sind vorläufig und werden nach der Ausstellung weiterentwickelt):
- Tierärztliche klinische Untersuchungen bzw. Spezialuntersuchungen vor einer Hundeausstellung
Für jeden zur Ausstellung angemeldeten Hund muss eine tierärztliche klinische Untersuchung durchgeführt werden, mit der festgestellt werden soll, ob Hinweise auf Merkmale im Sinne von §10 Nr. 2 der Tierschutzhundeverordnung vorliegen. Die Durchführung dieser tierärztlichen klinischen Untersuchungen muss mit dem nachfolgenden Formular tierärztlich bescheinigt werden. Vordruck: Tierärztliche klinische Untersuchung
Das Formular muss bei der Anmeldung zur Rassehundeausstellung vorgelegt oder spätestens bis vor Ablauf des offiziellen Meldeschluß nachgereicht werden.
Gültigkeit der Bescheinigung *Tierärztliche klinische Untersuchung*:
Die Bescheinigung *Tierärztliche klinische Untersuchung* wird anerkannt, wenn die Untersuchung nicht länger als 1 Jahr zurückliegt (falls Sie das Formular z. B. schon für andere Ausstellungen in Auftrag gegeben und verwendet haben).
Für bestimmte Rassen und Merkmale müssen zusätzlich zur tierärztlichen klinischen Untersuchung weitergehende tierärztliche Spezialuntersuchungen (U4, U5 und/oder U6) durchgeführt werden und die Bescheinigung darüber ebenfalls bei der Anmeldung zur Rassehundeausstellung vorgelegt oder spätestens bis vor Ablauf des offiziellen Meldeschluß nachgereicht werden. Je nach Rasse müssen eine oder mehrere solcher Spezialuntersuchungen durchgeführt und nachgewiesen werden. Vordruck: Bescheinigung Spezialuntersuchung (U4-U6.)
Für kurznasige Rassen muss bzgl. des Brachycephalen Syndroms (BOAS) zusätzlich zur tierärztlichen klinischen Untersuchung ein Belastungstest/ Fitnesstest (U7) durchgeführt werden und die Bescheinigung darüber ebenfalls bei der Anmeldung zur Rassehundeausstellung vorgelegt oder spätestens bis vor Ablauf des offiziellen Meldeschluß nachgereicht werden. Vordruck: Untersuchungsbogen Belastungstest U7
Liste mit betroffenen Rassen, für die solche zusätzlichen Spezialuntersuchungen (U4, U5 und/ oder U6) bzw. ein Belastungstest/ Fitnesstest (U7) erforderlich sind:
Übersicht Rassen - Notwendige Untersuchungen
Stand August 2022 | U4 | U5 | U6 | U7 |
---|---|---|---|---|
Affenpinscher | X | |||
Belgischer Griffon | X | |||
Boston Terrier | X | |||
Brabanter Griffon | X | |||
Brüsseler Griffon | X | |||
Cavalier-King-Charles-Spaniel | X | |||
Chihuahua | X | |||
Deutsche Dogge | X | |||
Dobermann | X | |||
English Bulldog | X | |||
Französische Bulldogge | X | |||
Irish Wolfhound | X | |||
Japan Chin | X | |||
King-Charles-Spaniel | X | |||
Mops | X | |||
Pekingese | X | |||
Teckel | X | X | ||
Yorkshire Terrier | X | |||
Zwergpudel | X | |||
Zwergschnauzer | X |
U4
Untersuchung
Orthopädische /neurologische Untersuchung
Merkmal
Bandscheibenerkrankungen /Diskopathie
Frequenz
Jährlich ab dem 4. Lebensjahr
U5
Untersuchung
Echokardiographie EKG / bei Dobermann 24 Std. EKG
Merkmal
(primäre) Dilatative Kardiomyopathie
Frequenz
Alle 2 Jahre ab dem 3. Lebensjahr
U6
Untersuchung
Bei vorliegen eines syst. Herzgeräusches: Echokardiographie
Merkmal
Degenerative Mitralklappenerkrankung /Mitralklappendokardiose
Frequenz
Cavalier-King-Charles-Spaniel ab dem 4. Lebensjahr jährlich, die anderen Rassen ab dem 6. Lebensjahr jährlich
U7
Untersuchung
VDH-Belastungstest bzw. nach Einführung VDH-Fitnesstest, Respiratory Function Grading Scheme (Cambridge)
Merkmal
BOAS
Frequenz
Erst ab dem 2. Lebensjahr.
Alle 2 Jahre
In den Sektionen U4-U7 können Sie auch ersehen, welche Gültigkeitsdauer die *Bescheinigung Spezialuntersuchung* bzw. der *Untersuchungsbogen Belastungstest* jeweils hat bzw. in welcher Frequenz diese (Spezial-)Untersuchungen durchzuführen sind.
Die Zuchtrichter sind angewiesen, strikt die Breed Specific Instructions – BSI zu beachten und umzusetzen, d. h. sie werden bei den dort aufgeführten Rassen besonders auf Gesundheit und Funktionalität achten. Bei Rassen, die in den BSI aufgeführt sind, besteht ein besonderes Risiko hinsichtlich gesundheitsgefährdender Übertreibungen der Rassemerkmale sowie bezüglich einer irreführenden Interpretation des Standards. Informationen zu den Breed Specific Instructions – BSI
2. Stichprobenartige Kontrollen am Ring
Hunde, bei denen die vorgeschriebenen Untersuchungen (tierärztliche klinische Untersuchung, bei einigen Rassen zusätzlich Spezialuntersuchungen) vollständig und nachvollziehbar vorliegen, können grundsätzlich am Ring starten, eine weitere Einlass-Untersuchung entfällt. Am Ring finden stichprobenartige Kontrollen statt - insbesondere bei Tieren, die trotz vorgelegter Untersuchungsdokumente auffällig erscheinen. Insbesondere auf folgende anatomische Veränderungen/ Symptome wird im Rahmen der stichprobenartigen Ring-Kontrollen geachtet:
- Atemnot, pathologische Atemgeräusche und Zeichen einer gestörten Thermoregulation
- Brachycephales Augensyndrom
- Rötungen/Entzündungen im Bereich des Auges
- Ektropium/Makroblepharon mit Symptomatik
- Entropium mit Symptomatik
- Exophthalmus, Mikrophthalmus
- Entzündliche Hautveränderungen
- Rutenlänge (muss ausgerollt den After bedecken)
- Taubheit oder andere neurologische Symptome
- Lahmheiten/Bewegungsanomalien, z. B. aufgrund relevanter Erkrankungen wie:
- Hüftgelenksdysplasie
- Ellenbogengelenksdysplasie
- Wirbelveränderungen
- Diskopathien
Auffällige Hunde mit relevanten Erkrankungen/Merkmalen i. S. d. § 10 Nr. 2 TierSchHuV können durch den Amtstierarzt oder den Veranstalter im eigenen Ermessen von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Solche Hunde müssen den Ring bzw. die Ausstellung ohne Bewertung verlassen. Den Anweisungen des VDH/der Ausstellungsleitung, der Zuchtrichter und des Amtstierarztes ist Folge zu leisten.
Die Meldegebühr wird in diesen Fällen nicht erstattet.
Hintergrund- Info:
Aufgrund einer Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung (§ 10 Nr. 2) gilt das Ausstellungsverbot für Hunde mit relevanten Erkrankungen/Merkmalen i. S. d. § 10 Nr. 2 TierSchHuV in 2022 erstmalig. Ziel der Bestimmung ist es, Merkmale im Sinne von §10 Nr. 2 der Tierschutzhundeverordnung und damit extreme Zuchtrichtungen bzw. Übertreibungen der Rassemerkmale zu unterbinden.
Wir bitten um strikte Beachtung der Regelungen und um ihr Verständnis: Schließlich haben wir alle gemeinsam das Ziel, dass Rassehundeausstellungen auch in Zukunft etablierte Veranstaltungen bleiben und gesellschaftlich akzeptiert werden. Die Reglementierung von Hunden mit Merkmalen im Sinne von §10 Nr. 2 der Tierschutzhundeverordnung trägt letztendlich langfristig zu einer solchen gesellschaftlichen Akzeptanz von Rassehundeausstellungen bei !